Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gem. §95 Abs.1a AußStrG


Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung ist es vom Gesetz vorgesehen, dass eine verpflichtende Elternberatung in Anspruch genommen wird. Eine Bestätigung muss dem Gericht vorgelegt werden.

 

Ich bin als Berater zur Durchführung der „Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung“ entsprechend den Qualitätsstandards für die Beratung nach §95 Abs.1a AußStrG anerkannt und in die entsprechende Liste des Bundeskanzleramtes eingetragen.


Themen der Beratung können sein:

  • Die emotionalen Herausforderungen und Konflikte von Eltern
  • Das Erleben der Kinder, deren Bedürfnisse, Wünsche, Ängste und Reaktionen im Zusammenhang mit der Scheidung
  • Unterschiedliche, altersabhängige und situationsspezifische Reaktionen IhresKindes infolge der Trennungssituation
  • Ressourcenaktivierung und Stärkung
  • Optimale Gestaltung der Kontaktregelung
  • Besonderheiten einer Patchwork-Familie
  • Information über Unterstützungsmöglichkeiten durch institutionelle,weiterführende facheinschlägige Hilfs- und Betreuungsangebote

Neben der Behandlung vorgegebener Themen gehe ich in der Beratung auch gerne auf Ihre individuelle Situation ein.

Gerne stehe ich Ihnen auch für eine längerfristige Beratung und Begleitung zur Verfügung.

Preise

Einzelberatung: 115€

Paarberatung: 75€

Preise pro Person und pro Einheit

links

Weitere Informationen zur Elternberatung nach §95 finden Sie unter folgendem Link:

Weitere Informationen zum Thema Trennung und Scheidung: